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   OLG Frankfurt, 24.04.2023 - 7 Ws 83/23   

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https://dejure.org/2023,11274
OLG Frankfurt, 24.04.2023 - 7 Ws 83/23 (https://dejure.org/2023,11274)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.04.2023 - 7 Ws 83/23 (https://dejure.org/2023,11274)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. April 2023 - 7 Ws 83/23 (https://dejure.org/2023,11274)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 259
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 26.07.2002 - 3 Ws 778/02

    Zuständigkeit des OLG zur Entscheidung über einen negativen sachlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.04.2023 - 7 Ws 83/23
    Für die Entscheidung eines negativen Kompetenzkonflikts und Bestimmung des zuständigen Gerichts ist in entsprechender Anwendung von § 14 StPO - wenn die Übernahme der Vollstreckungsleitung nach § 85 Abs. 5 JGG abgelehnt wird - das gemeinschaftliche obere Gericht zuständig (Anschluss an OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26.7.2022 - 3 Ws 778/02).

    Die Zuständigkeit besteht auch, wenn - wie hier - die Übernahme der Vollstreckungsleitung nach § 85 Abs. 5 JGG abgelehnt wird (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26.7.2002 - 3 Ws 778/02 = NStZ-RR 2002, 380 - m.w.N.; differenzierend: Ostendorff/Rose JGG, 11. Auflage 2021, § 85 Rn 14).

    Besondere Bedeutung kommt dabei dem Grundsatz der Vollzugsnähe zu (vgl. z.B.: BGH, Beschluss vom 29.3.2006 - 2 ARs 49/06; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.3.2015 - 3 Ws 137/15; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2002, 380).

    So ist unter diesem Aspekt - wie vom Amtsgericht Offenbach auch in dieser Sache praktiziert - z.B. die Abgabe der Vollstreckungsleitung an den Jugendrichter möglich, in dessen Bezirk die Jugendarrestanstalt liegt, in der der Arrest vollzogen wird (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26. Juli 2002 - 3 Ws 778/02 m.w.N.).

    Diesen Erwägungen steht auch nicht entgegen, dass der Jugendrichter beim Amtsgericht Offenbach wichtiges, über den Akteninhalt hinausgehendes Erfahrungswissen über den Verurteilten gesammelt hätte (zu diesem Fall: OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26.7.2002 - 3 Ws 778/02), denn der für das Urteil verantwortliche Jugendrichter ist infolge eines Dezernatswechsels nicht mehr mit der Sache befasst.

  • BGH, 29.03.2006 - 2 ARs 49/06

    Übertragung der Vollstreckungsleitung (Vollzugsnähe)

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.04.2023 - 7 Ws 83/23
    Besondere Bedeutung kommt dabei dem Grundsatz der Vollzugsnähe zu (vgl. z.B.: BGH, Beschluss vom 29.3.2006 - 2 ARs 49/06; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.3.2015 - 3 Ws 137/15; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2002, 380).
  • OLG Hamm, 23.04.2024 - 4 OGs 10/24
    Das Oberlandesgericht ist entsprechend § 14 StPO als gemeinschaftliches oberes Gericht für die Entscheidung eines negativen Kompetenzkonflikts und Bestimmung des zuständigen Gerichts zuständig, wenn - wie im vorliegenden Fall - die Übernahme der Vollstreckungsleitung nach § 85 Abs. 5 JGG wie hier abgelehnt wird (vgl. BGHSt 30, 78; OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 2002, 380; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2023, 259; Eisenberg/Kölbel JGG, 25. Auflage 2024, § 85 Rn. 18; BeckOK JGG/Sengbusch, JGG, 32. Auflage 2023, § 85 Rn. 18).
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